Gesetzliche Betreuung
Sonja Pfannenschmidt
Wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln kann und keine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird eine gesetzliche Betreuung notwendig. Häufig liegt eine körperliche oder psychische Erkrankung vor oder es kam zu einem Unfall, sodass eine gesetzliche Betreuung erforderlich ist. Durch das Betreuungsgericht wird nach Absprache mit der Betreuungsstelle Hagen eine gesetzliche Betreuung bestimmt und eingerichtet. Das können in erster Linie Familienangehörige, Freunde und Bekannte sein. Oft aber ist niemand dazu in der Lage, diese anspruchsvolle Aufgabe zu übernehmen. Dann wird eine fremde Person bestimmt, die zum Wohle des Betreuten alle Aufgaben übernimmt, die der Betroffene nicht mehr selber regeln kann. Ansprechpartner ist in jedem Falle immer die Betreuungsstelle Hagen:
Mein Name ist Sonja Pfannenschmidt und ich arbeite nun schon seit einigen Jahren als gesetzliche Betreuerin in Hagen. Im Folgenden möchte ich mich Ihnen als Ansprechpartner anbieten und einige Fragen zum Beruf des gesetzlichen Betreuers beantworten.
Ich stehe Ihnen flexibel als Ansprechpartner zur Verfügung:
Tel.: 02331 - 188 530 5
Lernen Sie mich vorab kennen
Ich möchte Ihnen die Chance geben, mich als Ansprechpartner kennenzulernen. Sie können sich bei Bedarf jeder Zeit an mich wenden und ich helfe Ihnen gerne weiter. Falls Ihnen meine Tätigkeit zusagt, können Sie mich gerne im Betreuungsbericht als Betreuerin vorschlagen. Das letzte Wort hat jedoch die Betreuungsstelle in Hagen.
Was ist eine gesetzliche Betreuung und worum kümmert sie sich?
Eine gesetzliche Betreuung kümmert sich um die Aufgabengebiete, die vom Betreuungsgericht festgelegt werden. Das sind zum Beispiel:
- Gesundheitssorge/ Krankenkassenangelegenheiten
- Aufenthaltsbestimmung
- Vermögenssorge
- Vertretung bei Behörden, Einrichtungen und bei Gericht
- Wohnungsangelegenheiten / Heimplatzangelegenheiten
- Regelung des Postverkehrs
In welchen Situationen tritt eine gesetzliche Betreuung in Kraft?
Vom Betreuungsrecht betroffen sind erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selber regeln können (§ 1896 Abs. 1 BGB) und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Wo kann ich mich zum Thema gesetzliche Betreuung beraten lassen?
Auskunft zur gesetzlichen Betreuung erhalten Sie sowohl direkt bei mir als auch bei der Betreuungsstelle in Hagen.